Für den Fall dass eine Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden kann, gelten unterschiedliche Regelungen die der jeweilige Veranstalter vorgibt.

So kann das Ticket für einen Nachholtermin gültig bleiben oder aber auch erstattet werden.

Sollten zu diesem Zeitpunkt Leistungen bereits erbracht worden sein so sind diese von einer Rückerstattung ausgeschlossen.
Es gelten hierzu im weiteren die gesetzlichen Regelungen.

Wenden Sie sich in diesem Fall bitte immer an den Veranstalter. Die entsprechende Angabe finden Sie in der Regel auf der erworbenen Eintrittskarte.